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Parteifreunde im Streit

Eine Regionalzeitung berichtet in mehreren Artikeln über den Streit in einem CDU-Stadtverband, in dessen Verlauf dem Vorsitzenden der Stadtratsfraktion und seinem Stellvertreter die Fälschung einer Vorschlagsliste für die Besetzung der Ausschüsse vorgeworfen wird. Mit der manipulierten Liste wären vier der Fraktionsspitze nicht genehme Parteifreunde auf der Strecke geblieben. Der Autor eines abschließenden Kommentar fragt schließlich, was von dem stellvertretenden Fraktionschef zu halten sei, der schon einmal Plakate der politischen Gegner überklebe und jetzt unumwunden eine “kleine Fälschung” einräume. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er habe eine Fälschung der parteiinternen Unterlagen nicht eingeräumt. Im Wahlkampf 1994 habe er zwei Plakate der Partei “Graue Panther” mit dem Zusatzaufkleber “Senioren wählen CDU” versehen. Dieser geringfügige Vorgang eigne sich – auch bei allen journalistischen Freiheiten eines Kommentars – wenig, einen Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen herzustellen. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf ein parteiinternes Protokoll, in dem festgehalten sei, dass der Beschwerdeführer doch eine “kleine Fälschung” zugegeben habe. Das Protokoll sei mehrheitlich gebilligt worden. Zeugen könnten benannt werden. (1997)