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Adressenangabe

In zwei Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über die bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen einen ehemaligen Gefängniswärter, dem mehrfache Körperverletzung vorgeworfen wird. Die Zeitung zählt die Vorwürfe auf, die gegen den „wohl grausamsten Knastwärter der untergegangenen DDR“ erhoben werden. Zu beiden Berichten werden Fotos des Betroffenen veröffentlicht, der Vorname sowie das Alter des Mannes werden genannt und seine Adresse wird bekanntgegeben. Die Anwälte des Beschuldigten rufen den Deutschen Presserat an. Sie beklagen sensationelle Darstellung sowie Vorverurteilung und sehen durch die Wiedergabe der Fotos und die Adressenangabe das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass die Artikel zwar emotional geschrieben seien, eine Vorverurteilung aber nicht vorgenommen werde. Man berichte über einzelne Vorfälle, die zur Anklage geführt hätten, weise aber darauf hin, dass es sich um Vorwürfe handele. Diese Vorwürfe seien so gravierend, dass Mann 1990 aus dem Justizdienst entlassen worden sei. (1996)