Meinungsäußerung
Lokalzeitung bezeichnet einen Politiker als Quertreiber
In der Sitzung eines Ortschaftsrates fallen markige Worte: Der Antrag eines Mitgliedes der Freien Wählergruppe, die Beschlussfassung über den Umbau einer Furt in einem der Dorfgewässer zu vertagen, weil es an Informationen fehle, erregt die Gemüter. Die Zeitung am Ort berichtet ausführlich über die Debatte und kommentiert sie auch. Der örtliche Debattierclub mache wieder Schlagzeilen, heißt es da unter der Überschrift „Ist der Ruf erst ruiniert...“. Dem Mitglied der Freien Wählergruppe wird vorgeworfen, es bringe in seiner Lieblingsrolle als Quertreiber den Ortsteil in Verruf. Sein Ziel, eine Entscheidung des Rates zu verhindern, sie diesmal – zum Glück – misslungen. Der betroffene Kommunalpolitiker beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht in der Bezeichnung „Quertreiber“ und in der Behauptung, er bringe den Ortsteil in Verruf, eine Rufschädigung. Die Redaktionsleitung des Blattes hält eine Stellungnahme für nicht erforderlich. Sie legt einen Leserbrief bei, in dem sich der Betroffene zu Berichterstattung und Kommentierung äußert. (2000)