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Vorverurteilung

Unter der Schlagzeile “Steine auf Autobahn – Beifahrer tot: Er war’s” berichtet eine Boulevardzeitung über die Festnahme eines jungen Mannes, der in dem Verdacht steht, durch einen Steinwurf von einer Autobahnbrücke den Beifahrer eines Fahrzeugs getötet zu haben. Sowohl in der Überschrift als auch im Text wird der Mann quasi als Täter dargestellt: “Er war’s”, “Der Autobahnmörder”, “Was ist das für ein Mensch?”. Zudem wird ein Foto des mutmaßlichen Täters und seines Elternhauses mit Angabe der Adresse veröffentlicht. Der Betroffene legt durch seinen Anwalt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er sieht in dem Artikel eine eindeutige Vorverurteilung sowie Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht. Die Redaktionsleitung der Zeitung führt die Bezeichnung “Autobahn-Mörder” auf ein Geständnis des jungen Mannes gleich nach seiner Festnahme zurück. Gleichwohl räumt sie ein, dass zu dem Zeitpunkt der Berichterstattung diese Formulierung fehl am Platze war. Man bedauere, den Begriff verwendet zu haben. (1996)