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Personalpolitik

Ein Journalist, diplomierter Theologe, setzt sich in einem Beitrag in einer Wochenzeitung mit der Personalpolitik eines Erzbistums auseinander. Anlass ist die Absicht des Kardinals, den 70jährigen Schriftleiter eines Pastoralblattes in den Ruhestand zu schicken, nach Ansicht des Autors “mundtot” zu machen. Die Veröffentlichung veranlasst den Chefredakteur der Kirchenzeitung des Erzbistums zu einem Kommentar seinerseits. Unter der Überschrift “Papier ist geduldig” bescheinigt er dem Verfasser eine Herkunft aus katholischem Milieu. Er wirft ihm mangelnde Sorgfalt und Wahrhaftigkeit vor und nennt seinen Beitrag ein Machwerk, ihn selbst einen “Artikelhausierer”, dem die Wochenzeitung auf den Leim gegangen sei. Der Betroffene schaltet den Deutschen Presserat ein. Er sieht sich beleidigt und diffamiert und legt eine Liste seiner Recherchen vor. Der Chefredakteur der Kirchenzeitung sieht in der Veröffentlichung des Beschwerdeführers einen Rufmord am Kardinal. In den Formulierungen “katholisches Milieu” und “Machwerk” kann er keine Diffamierung erkennen. (1996)