Hausverbot für die Presse
Ein Journalist beschäftigt sich in einem kritischen Beitrag mit den Grenzen und Gefahren im Umgang mit Geländewagen und wirft dabei Offroadmedien und nicht qualifizierten Veranstaltern vor, aus dem Abenteuer- und Erlebnisdrive der Offroader eine schnelle Mark machen zu wollen und dabei schwere Unfälle in Kauf zu nehmen. Daraufhin erteilt ihm der Veranstalter einer Internationalen Offroad-Geländewagen-Ausstellung Hausverbot; weil nicht auszuschließen sei, dass es bei seinem Besuch der Ausstellung zu heftigen emotionalen Ausbrüchen kommen könne. Der Betroffene hält dieses Vorgehen für unvereinbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Veranstalter, zugleich Verleger einiger einschlägiger Fachzeitschriften, äußert sich nicht zu dem Vorwurf. (1993)