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Privatleben

Ein Pfarrer veranstaltet ein Treffen, das über Aktivitäten einer Jugendsekte informiert. Die örtliche Zeitung berichtet darüber. Sie leitet ihren Beitrag mit dem Beispiel eines Mannes ein, der Anfang 40 sei, drei Kinder im Alterzwischen 6 und 11 Jahren habe und in einer namentlich genannten Stadt das Amt eines Kirchengemeinderats bekleide. Dieser Mann habe Kurse der besagten Jugendsekte gekauft und dabei immer mehr Schulden gemacht. Die Familie sei zerbrochen, sein Haus inzwischen verkauft. Freunde hätten Frau und Kinder aufgenommen. Ein Pfarrer der Region sieht die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie verletzt und erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion will mit dem Fall zeigen, dass auch Menschen, die fest in das bürgerliche und kirchliche Leben eingebunden sind, nicht vordem Nachstellungen der Jugendsekte geschützt sind. Eine Verschleierung sei nicht möglich, da andere Kirchengemeinderäte vor falschen Verdächtigungen zu schützen sind. Der Name des Betroffenen werde zudem Nicht genannt. (1991)