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Selbsttötung

Boulevardblatt zeigt Foto des Mannes und zitiert die Mutter

Unter der Überschrift „Sohn sprang aus dem Fenster – tot“ berichtet eine Boulevardzeitung über den Selbstmord einen 35-jährigen Mannes. Über das Motiv der Tat spekuliert die Zeitung in ihrer Dachzeile: „Weil er seine Mutter nicht mehr leiden sehen wollte.“ Dem Beitrag ist ein Bild beigestellt, das Mutter und Sohn zeigt. Der Mann ist erkennbar, das Gesicht der Mutter wurde mit einem Augenbalken versehen. Auf einem zweiten Foto ist die teilweise abgedeckte Leiche des Mannes zu sehen. Die Mutter wird in dem Beitrag wie folgt zitiert: „Wir sind beide gehbehindert. Andreas hat sich immer aufopferungsvoll um uns gekümmert. Doch jetzt wollte er sein eigenes Leben führen, sich mal selbst was gönnen.“ Die Zeitung nennt die Vornamen und das Initial des Nachnamens der Betroffenen, gibt deren Alter an, nennt den Stadtteil und die Straße, in der sie wohnen. Die Schwester des Selbstmörders teilt dem Presserat in einer Beschwerde mit, dass die Zeitung keine Einwilligung für den Abdruck des Fotos habe. Ihr Bruder werde mit dem Foto eindeutig identifizierbar, da er nicht durch einen Augenbalken unkenntlich gemacht worden sei. Weiterhin teilt die Beschwerdeführerin mit, dass ihre Mutter der Zeitung keine Auskünfte gegeben habe. Die Redaktionsleitung des Blattes erklärt, eine Praktikantin der Zeitung habe im Umfeld der Betroffenen nach den Motiven der Tat recherchiert. Die Aussagen der Nachbarn hätten, wie wiedergegeben, Aufschluss über die Hintergründe der Tat gegeben. Das Foto sei der Zeitung von einem freien Fotografen zur Veröffentlichung angeboten worden. Dabei habe dieser keinen Hinweis darauf gegeben, dass es bei der Veröffentlichung des Fotos eventuell Schwierigkeiten geben könne. Woher der Fotograf das Bild habe, sei nicht bekannt. (2001)