Gerüchte um eine königliche Ehe
Schlagzeile macht aus einem Gerücht eine Tatsache
Eine Zeitschrift zeigt auf ihrer Titelseite ein Foto der schwedischen Königin Silvia und berichtet, dass ihr Ehemann Carl Gustaf von Eifersucht gequält sei. In die Schlagzeile „Königin Silvia & der deutsche Prinz – Wie weit darf ihre Liebe gehen?“ ist ein Foto der schwedischen Königin im Gespräch mit Hans Georg von Hohenzollern, dem Ehemann von König Carl Gustafs Schwester Prinzessin Birgitta, eingeklinkt. Im Innenteil des Blattes findet sich ein Beitrag, in dem von heimlicher Liebe, von Eifersucht, von Gerüchten und Vermutungen, von Eheglück und Ehedrama und einer Seelenverwandtschaft die Rede ist. Und in einer Bildunterzeile wird festgestellt, dass die Freunde der Königin keine Sekunde an ihrer Treue zweifeln. Eine Leserin legt den Beitrag dem Deutschen Presserat vor. Sie vermutet, dass in dieser Berichterstattung Gerüchte zur Tatsache erhoben werden. Die Darstellung verletze zudem die Privatsphäre der Beteiligten. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift hält Königin Silvia für eine Person, an der gerade die Öffentlichkeit in Deutschland ein großes Interesse habe. Dieses Interesse richte sich auch auf das Privatleben der königlichen Familie. Tatsache sei, dass gewisse Geschehnisse um die königliche Familie erst dann offiziell bestätigt würden, wenn es gar nicht mehr anders gehe. Die Redaktion der Zeitschrift habe ihre Informationsquellen im Umfeld der Königin. Dass der Hof ihren Bericht nicht bestätige, sei selbstverständlich. Gleich zu Beginn des Berichts werde aber auch deutlich gemacht, dass es sich bei den Aussagen des Artikels um Gerüchte und nicht um verifizierte Tatsachen handele. Daher werde der Leser keineswegs davon ausgehen, dass tatsächlich eine Affäre bestehe. Die Berichterstattung sei nicht ehrenrührig, da an keiner Stelle tatsächlich behauptet werde, dass es eine Affäre zwischen Königin Silvia und Hans Georg von Hohenzollern gebe. Es sei allerdings unstreitig, dass die Ehe des schwedischen Paares kurz vor dem Aus stehe. (2001)