Roma-Tricks
Benennung der ethnischen Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges nicht notwendig
Eine Mutter von vier Kindern wird zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie bei Wohnungseinbrüchen Verrechnungsschecks gestohlen und auf diese Weise in neun Wochen 260.000 Mark ergattert hat. Eine Boulevardzeitung berichtet über die Tricks der Frau und erwähnt, dass sie zu einer Roma-Gruppe gehört, die auf das Stehlen von Verrechnungsschecks spezialisiert sei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen den Pressekodex und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Redaktion der Zeitung ist sich keiner Schuld bewusst. Die Befürchtung, Leser des Berichts könnten zu der Überzeugung gelangen, alle Roma seien Mitglieder von Diebesbanden, sei abwegig. (1997)