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Namensnennung

Eine Lokalzeitung bezeichnet einen Schutt- und Gerümpelplatz im Ort als Schandfleck und nennt den Eigentümer des Grundstücks achtmal mit vollem Namen. Der Betroffene bestreitet eine Reihe der in dem Bericht enthaltenen Fakten, will aber ausdrücklich keine Richtigstellung. Er beanstandet in seiner Beschwerde ausschließlich die Nennung seines Namens. (1986)