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Fotomontage

Chef einer Tankstellenkette wird Zapf-Pistole an den Kopf gesetzt

Eine Boulevardzeitung blockt in ihre Schlagzeile „Gnadenlos – Benzin wieder 4 Pf rauf!“ das Foto des Vorstandsvorsitzenden einer Tankstellenkette ein. Das Foto ist montiert: Auf die Schläfe des Mannes ist ein Zapfventil gerichtet. Die PR-Abteilung des Konzerns ruft den Deutschen Presserat an. Die allgemein gebräuchlichere und somit bekanntere Ausdrucksweise „Zapf-Pistole“ solle die Assoziation erwecken, dem Vorstandsvorsitzenden werde eine Pistole an den Kopf gesetzt. Mit dieser Fotomontage, die konnotativ einen Aufruf zur Gewalt gegen die Person des Betroffenen enthalte, werde dessen Menschenwürde verletzt und damit gegen Ziffer 1 des Pressekodex verstoßen. Die Chefredaktion der Zeitung ist der Meinung, die „Zapf-Pistole“ stelle nur das Symbol für die Benzinpreiserhöhung dar. Damit solle nichts weiter zum Ausdruck gebracht werden, als dass das immer teurer werdende Benzin beim Tanken durch dieses Instrument laufe. Eine Herabsetzung des Vorstandsvorsitzenden sei damit nicht verbunden. Da der Konzernchef allerdings verantwortlich für die ständige Preiserhöhung sei, sei insoweit das Symbol auch in bezug auf seine Person angebracht. Im übrigen sei die Beschwerdeführerin erst durch eine Drittveröffentlichung in einer anderen Zeitung der Idee verfallen, hier solle gezeigt werden, dass der Vorstandsvorsitzende der Tankstellenkette sich erschießen sollte. Diese Schlussfolgerung sei abwegig und nicht nachvollziehbar. (2000)