Ethnische Gruppen
Ehrenkodex der Sinti Thema einer Gerichtsverhandlung
Gerichtsbericht in einer Lokalzeitung: „Hohe Haftstrafen für eine Einbrecherbande – Gericht verurteilt drei Mitglieder aus der kriminellen Sintiszene“. Der Staatsanwalt zählt laut Zeitung 56 Straftaten mit einer Beute von rund einer halben Million Mark auf. Das Gericht hat hinter dem Stuhl eines Kronzeugen eine schusssichere Wand installieren lassen. Der Beitrag schildert zitatenreich den Verlauf der Verhandlung und teilt den Urteilsspruch mit. Einer der drei Verurteilten wird mit vollem Namen genannt. Der Landesverband Deutscher Sinti reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er ist der Ansicht, dass der Hinweis auf die so genannte kriminelle Sintiszene am Ort diskriminierend sei. Hierdurch werde ein komplettes Wohngebiet in Verruf gebracht. Zudem wird kritisiert, dass einer der Verurteilen namentlich genannt wird. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass die Verwendung des kritisierten Begriffs „kriminelle Sintiszene“ vor dem Hintergrund der Berichterstattung über mehrere Prozesse seit dem Februar 2000 zu sehen sei. Der Begriff gründe sich u.a. auf Zitate direkt aus dem Gerichtssaal. Der Autor der Berichte erklärt, für die berichteten Vorgänge gebe es begründbare Sachbezüge durch Sachverhaltsdarstellungen, Wertungen und Urteile der Staatsanwälte und Richter. Die Festnahmen in dem Hauptquartier und Depot der Bande seien durch ein Sondereinsatzkommando der Polizei erfolgt. Die Angabe des Sinti-Verbandes, es habe sich um ein Strafverfahren gegen drei Personen gehandelt, sei falsch. Nach der Aussage eines Staatsanwalts handele es sich vielmehr um eine „hochprofessionelle Einbrecherbande aus der kriminellen Sinti-Szene“ des genannten Stadtviertels. Im Februar habe bereits ein Prozess gegen drei Personen wegen 54 Fällen schweren Raubes und Bandendiebstahls stattgefunden. Im Juni habe es einen zweiten Prozess gegen drei Verdächtige wegen 40 Fällen der gleichen Delikte gegeben. Im November/Dezember sei ein weiterer Prozess gegen Mitglieder von Sinti-Familien der genannten Szene zu erwarten. Ihnen werde vorgeworfen, in 46 Fällen Wertsachen entwendet zu haben. (2000)