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Roma mit Falschgeld

Benennung der ethnischen Zugehörigkeit zum besseren Verständnis des Vorganges nicht notwendig

Zwei Zeitungen berichten über die Festnahme von vier Männern, die Anleger von Schwarzgeld mit falschen Schweizer Franken hatten bedienen wollen. Die Betrüger gerieten an einen Kriminalbeamten und flogen auf. In beiden Veröffentlichungen werden die Täter als Roma gekennzeichnet. Dagegen protestiert der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beim Deutschen Presserat. Der Hinweis, dass es sich um Roma handele, sei für das Verständnis des Vorganges nicht notwendig gewesen. Die Redaktion beider Zeitungen weist auf das Phänomen international agierender Tätergruppen und die sich ausbreitenden Formen der organisierten Kriminalität hin. Vor diesem Hintergrund habe die Redaktion sich nicht mit der ausweichenden Formulierung des Landeskriminalamtes zufrieden geben können, in der von “vier Männern aus Frankreich” die Rede gewesen sei. Die Benennung der ethnischen Zugehörigkeit sei nicht in der Absicht geschehen, eine Volksgruppe zu diskriminieren, sondern in dem Bemühen, die Öffentlichkeit umfassend und sachgerecht zu informieren. Zudem müsste die unspezifizierte Bezeichnung “Männer aus Frankreich” von in der Region dauerhaft oder vorübergehend tätigen Geschäftsleuten aus Frankreich ihrerseits als Diskriminierung empfunden werden. (1997)