Werbung für Weine
Kollegiale Empfehlung war nicht in Ordnung
In einer Medienzeitschrift erscheint immer ein Editorial. Das zum Jahresanfang veröffentlichte beschäftigt sich mit den Vorsätzen für das neue Jahr und endet mit dem Satz: “Und denken Sie daran: Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken“. In einem PS erscheint der Hinweis: „Die Firma XY liefert übrigens hervorragende Weine zu erstaunlich günstigen Preisen“. Eine Leserin der Zeitschrift hält das Postskriptum für Schleichwerbung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Diese Beschwerde zieht kurze Zeit später ein weiteres Editorial nach sich. Darin berichtet die Journalistin, beim Presserat liege eine Beschwerde gegen sie vor. Ihr Hinweis auf die Weine der Firma sei eine persönliche und kollegiale Empfehlung für die Journalisten-Kollegen gewesen. Seit Jahren kaufe sie diese Weine, ohne jemals einen Rabatt bekommen zu haben. Der Presserat – so die Chefredakteurin des Medienblattes – sei eine gute und wichtige Einrichtung, genauso, wie Gerichte notwendig seien. Aber auch letztere sollten sich eigentlich nicht um Knallerbsensträucher und Maschendrahtzäune kümmern, sondern diese dem Kabarett überlassen. (2001)