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Zitat – falsch oder richtig

Keine Belege für die angebliche Behauptung eines Historikers

Eine Tageszeitung berichtet, die Liquidatoren der IG Farben wollten 4,4 Milliarden Mark, die der Vorläufer-Konzern während des Krieges in die Schweiz verschoben habe, von einer eidgenössischen Bank zurückbekommen. Diesen Anspruch halte ein Schweizer Historiker für berechtigt, stellt die Zeitung in der Unterzeile der Überschrift und im Vorspann fest. Im Text selbst heißt es, seine Forschungen stützten die These, dass die Großbank Vermögen besitze, das aus Geschäften der IG Farben stamme. Allerdings hätte das Geld nach den Reparationsverhandlungen und dem Washingtoner Abkommen zwischen der Schweiz und den USA eigentlich von den Alliierten konfisziert werden müssen. Der genannte Historiker kritisiert beim Deutschen Presserat, dass er falsch zitiert werde. Der Leser müsse anhand des Untertitels und des Vorspanns annehmen, dass das Vermögen eigentlich früher hätte konfisziert werden müssen, aber dass er die heutigen Forderungen der IG Farben in Abwicklung für berechtigt halte. Er halte aber die Forderung nicht für berechtigt. Die Zeitung habe ihm mitgeteilt, der Fehler sei ihrer Schlussredaktion versehentlich unterlaufen. Die Chefredaktion der Zeitung bittet um Vertagung, da sie versuche, eine direkte Einigung mit dem Beschwerdeführer zu erzielen. (2000)