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Telefonrecherche und ihre Folgen

Zitat eines Informanten hätte nachrecherchiert werden müssen

Die Sportgala des heimischen Sportvereins ist Thema eines großen Berichts in der örtlichen Zeitung. Es wird erwähnt, dass der Verein als Gäste einen jungen Kunstradfahrer und die Jugendtanzgruppe eines auswärtigen Clubs eingeladen habe. Wörtlich schreibt die Autorin dann: “... während für den Break-Dance hausgemachte Eigengewächse zur Verfügung standen – ein paar im Ort als durchaus gefährlich bekannte Halbwüchsige, denen jetzt einmal Gelegenheit geboten wurde, ihre überschüssigen Kräfte sehr sinnvoll und zur Freude des Publikums in dynamische Tanzfiguren umzusetzen.” Im Namen der betroffenen Kinder und deren Eltern beschwert sich ein Vater beim Deutschen Presserat. Er sieht in der zitierten Passage eine Diskriminierung der Jugendlichen als “Halbkriminelle”. Die Autorin des Beitrags habe zudem ihre Sorgfaltspflicht verletzt, denn ihre Behauptung beruhe ausschließlich auf der telefonischen Aussage eines Informanten. Ihr Text enthalte ferner zahlreiche weitere sachliche Fehler. Die Verlags- und Redaktionsleitung der Zeitung gesteht, dass der Text nur oberflächlich redigiert worden ist. Der Bericht sei telefonisch recherchiert worden, was nicht gerade sehr vorbildlich, aber im Notfall durchaus vertretbar sei. Informant sei ein Mitglied des Vereins gewesen, das an der Veranstaltung teilgenommen habe und als seriös gelte. Der Mann habe mehrmals den Begriff “gefährlich” erwähnt. Das Verhalten der erwähnten Jugendlichen sei in der Tat auffällig gewesen. Die Zeitung räumt aber ein, dass die Formulierung “gefährlich” unglücklich gewählt sei und ohne Frage hätte gestrichen werden können. Die Leiterin der Redaktion habe vergeblich versucht, sich mit den Beschwerdeführern zu einigen. Der Abdruck einer Gegendarstellung, die Veröffentlichung eines Leserbriefs oder eine Wiedergutmachung in Form einer Reportage über die Lebenssituation der Jugendlichen im Ort ganz aus deren Blickwinkel seien leider abgelehnt worden. (1997)