Schweinemast in der Kritik
Presserat kann einseitige Darstellung nicht feststellen
„So werden Ferkel gequält – ganz legal“ betitelt eine Sonntagszeitung ihren Beitrag über die „schlimmen Zustände in deutschen Schweinemast-Batterien“. Der Artikel beschreibt ein schockierendes Szenario auf einem Hof in Bayern, wo rund 400 Ferkel in Flachkäfigen gemästet werden. Die Zeitung zitiert einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung, der berichtet, dass 90 Prozent der Betriebe diese Flachkäfige nutzen. Fotos belegen die Zustände in den dreigeschossigen Metallkäfigen des bayerischen Hofes. Im weiteren Teil der Artikels äußern sich Tierschützer und Vertreter der Schweinemastindustrie über die Kriterien einer Masthaltung, über die Nach- und Vorteile der Flatdecks. Ein Schweinezüchter wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Autorin der Reportage eine schlechte Recherche vor. Hier nutze eine engagierte Tierschützerin einen Einzelfall, um eine gesamte Branche zu verunglimpfen. Rund 70 Prozent aller Aufzuchtferkel seien in Ställen mit einer geschlossenen Liegefläche untergebracht. Eine Hälfte des Stallbodens, der Liegebereich, sei planbefestigt, die andere Hälfte perforiert, um den Stall sauber und geruchsfrei zu halten. 8 Prozent aller Ferkel würden auf eingestreuten oder voll perforierten Böden gehalten. Mehrstöckige Ferkelhaltungen seien veraltet, gebe es nur noch vereinzelt. „Bei mir werden Sie keinen Stall finden, in dem ‚Ammoniakschwaden die Augen tränen lassen‘“, schreibt der Beschwerdeführer zum Schluss. Sein Hof stehe stellvertretend für alle ordnungsgemäß wirtschaftenden Landwirte. Die Chefredaktion der Zeitung betont in ihrer Stellungnahme, die Autorin des Artikels verfolge mit ihrer Berichterstattung keine privaten Interessen. Sie kritisiere in dem Beitrag insbesondere die Art und Weise der Tierhaltung in den so genannten Flatdecks. Die dem Beitrag beigestellten Fotos belegten eindeutig eine Haltung der Ferkel in Flachkäfigen, die so nicht akzeptiert werden könne. Im übrigen komme der Beschwerdeführer nicht an der Tatsache vorbei, dass sich der Pressesprecher des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion sowie ein Angehöriger der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung dahingehend geäußert hätten, dass die Flatdeckhaltung in Deutschland nicht nur zunehme, sondern in einem Großteil der Betriebe mittlerweile betrieben werde. Diese Zitate seien nicht dementiert worden. Die Autorin habe auch darauf hingewiesen, dass das Halten von Ferkeln in so genannten Flachkäfigen legal sei. Ihre Meinung, eine derartige Haltung sei nicht artgerecht, sei wohl weder unzulässig noch mit irgendeiner Maßnahme des Presserats zu sanktionieren. (2002)