Recherche lückenhaft
Angebliche Vorgeschichte einer Zwangsversteigerung nicht belegt
“Jetzt ist er sein schönes Landhaus los”, berichtet eine Lokalzeitung über einen früheren Bankdirektor und Ratsherrn, der kein Glück mit Geschäften in den neuen Bundesländern gehabt habe. Mit der Nachricht über die Zwangsversteigerung des angeblich reichlich renovierungsbedürftigen Anwesens verknüpft die Zeitung “abenteuerliche Geschichten aus den 80er Jahren”. Damals habe die Steuerfahndung das Haus gestürmt und in einer Scheune einen flugunfähigen Hubschrauber gefunden, in dem sie das “Fluchtinstrument” eines mit dem ehemaligen Besitzer befreundeten Millionenbetrügers vermutet habe. Der Rechtsanwalt des ehemaligen Villenbesitzers schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Steuerfahndung habe nie das Haus betreten, geschweige es denn jemals gestürmt. Der Hubschrauber habe zu keinem Zeitpunkt für den erwähnten Mann eine Rolle gespielt. Er habe vielmehr einem damaligen Mitbewohner gehört und sei von diesem an Kaufhäuser zur Kinderunterhaltung vermietet worden. Die Chefredaktion der Zeitung nimmt zur Sache selbst nicht Stellung, sondern verweist auf einen Schriftwechsel mit dem Beschwerdeführer. Darin bietet sie eine Gegendarstellung an, die allerdings die eigenhändige Unterschrift des Betroffenen enthalten müsse. Die unterschriebene Gegendarstellung habe die Zeitung jedoch nie erreicht. (1998)