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Anwaltsschelte

Anwalt einer Stadt war nicht langjähriger “Hausanwalt”

Eine Stadt streitet vor Gericht mit einem Verein über Mietschulden. Eine Boulevardzeitung berichtet, dass eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und die Stadt Verfahrenskosten in Höhe von 10.000 Mark “löhnen” muss. “Peinlich! Stadt verlor schon wieder einen Prozess” lautet die Schlagzeile. Die Zeitung erwähnt den Namen des Anwalts, der schon einmal einen spektakulären Prozess der Stadt verloren habe. “Was sind das nur für Anwälte, die die Stadtverwaltung vor Gericht vertreten?” fragt das Blatt und stellt in der Dachzeile fest: “Schlechte Anwälte sind auch schlecht für Steuerzahler”. Der betroffene Anwalt legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, spricht von einer drastischen Negativwertung. Der Artikel suggeriere, dass seine Kanzlei eine unnütze Tätigkeit entfalte und ein hohes Honorar ohne ausreichende Gegenleistung erhalte. Die Redaktionsleitung der Zeitung rechtfertigt die Benennung des Anwalts damit, dass es um drei wichtige Prozesse gehe, welche die Stadt führe, aber bislang nicht habe gewinnen können. (1997)