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Roma-Musiker und Rauschgift

Benennung der ethnischen Zugehörigkeit dient dem besseren Verständnis des Vorganges

Ein Popstar sitzt hinter Gittern, weil er mit Rauschgift gehandelt haben soll. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt dem Deutschen Presserat die Meldung einer Nachrichtenagentur und die Berichte dreier Tageszeitungen vor, in denen über den Vorgang berichtet und jeweils erwähnt wird, dass der Festgenommene der Volksgruppe der Roma angehört. Diese Hinweise stellten eine Diskriminierung dar. Die Nachrichtenagentur erklärt, der betroffene Künstler bekenne sich immer wieder öffentlich zu der Volksgruppe, der er angehöre, und erkläre auch stets, dass er in deren Musik verwurzelt sei. Auch eine der Zeitungen weist darauf hin, dass der Popstar selbst sich in vielen Interviews einen “Zigeuner” nenne. “In unserem Hause gilt es nicht als ein Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit, wenn man – soweit es geht – landsmannschaftliche Zugehörigkeit erwähnt”, schreibt eine andere der drei Zeitungsredaktionen. Bei dem betroffenen Künstler sei die Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma früher auch als “positives Argument” erwähnt worden. Dies müsse auch bei einem “negativen Zusammenhang” berücksichtigt werden. (1997)