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Historikerstreit

Kritischer Vergleich von Methoden zielt nicht auf die Person

Die Theorie eines Privatgelehrten, dass nämlich rund 300 Jahre unserer bisherigen Geschichte von dem deutschen Kaiser Otto III. im 7. Jahrhundert nach Christus frei erfunden worden seien, bezeichnet eine Wochenzeitung als ein Symptom für das wachsende Bedürfnis nach Umschreibung und Umdeutung der Historie. Der Autor des Beitrags stellt fest, diese Theorie, anfangs nur in esoterischen Zirkeln bekannt, klinge zunächst wie die verrückte Idee eines Exzentrikers. Der geschichtswissenschaftliche Autodidakt und seine Freunde verfolgten mit ihrem obsessiven Steckenpferd zwar keine erkennbaren politisch-ideologischen Absichten. Erschreckend sei aber, dass die Methode strukturelle Ähnlichkeiten mit jener der rechtsradikalen Auschwitz-Leugner erkennen lasse. “Auch sie arbeiten nämlich mit einem radikalen Positivismus: Sie messen die Gaskammern aus, analysieren die chemische Beschaffenheit der Wände und rechnen anhand der Messergebnisse vor, dass Vergasungen gar nicht stattgefunden haben könnten.” Ein Journalist erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er sieht den Privatgelehrten und seine Freunde, die etablierte Professoren seien, mit rechtsradikalen Auschwitz-Leugnern gleichgesetzt und damit übel und grundlos verleumdet. Der Rechtsvertreter der Zeitung erklärt, der Artikel setze sich ernsthaft mit den geschichtswissenschaftlichen Thesen des Gelehrten auseinander, der im übrigen selbst keinerlei Anstände oder gar rechtliche Ansprüche gegen den Artikel formuliert habe. Der Autor bescheinige dem Historiker und seinen Freunden ausdrücklich, mit ihrem obsessiven Steckenpferd keine erkennbaren politischen-ideologischen Absichten zu verfolgen. Er äußere sich also in keiner Weise persönlich zu dem Theoretiker, sondern ziehe nur Schlussfolgerungen aus dessen Methode, die er jedoch nicht ihm persönlich zurechne. (1997)