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Namensnennung bei Schulverweis

Der Schule verwiesenes Kind hätte anonymisiert werden müssen

Unter der Überschrift “Risse in der Seele” berichtet ein Nachrichtenmagazin über ein 8jähriges Mädchen, das von einer Privatschule verwiesen wurde, da seine Mutter eine bekannte Rechtsradikale ist. Die Namen von Mutter und Kind werden in dem Beitrag genannt. Der Anwalt der Mutter legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er ist der Ansicht, dass die Nennung der Namen gegen das Persönlichkeitsrecht von Mutter und Tochter verstößt. Die Rechtsabteilung des Verlags erklärt, die Beschwerdeführerin habe in ausführlichen Gesprächen mit einem Redakteur der Zeitschrift über ihren Fall berichtet, wissend und wollend, dass veröffentlicht wird, und mit ausdrücklicher Einwilligung, dass die Namen der beiden Betroffenen genannt werden. Eine besondere Absprache sei dabei über den Sohn der Frau getroffen worden, der einen Kindergarten besucht und auf Wunsch der Beschwerdeführerin nicht erwähnt werden sollte. Daran habe sich die Redaktion gehalten. Der betroffene Redakteur berichtet in seiner Stellungnahme zu der Beschwerde von zwei Telefonanrufen der Mutter. Auf seine Frage, ob sie den Bericht als fair empfunden habe, habe sie ihre Freude über den Artikel geäußert, auch wenn ihr die eher negative Darstellung ihrer rassistischen Ansichten “natürlich” nicht gefallen habe. Gleichzeitig habe sie angeregt, über eine von ihr demnächst geplante Demonstration zu berichten, was jedoch nicht geschehen sei. Auch in einem zweiten Telefonat, in dem sie um Rücksendung der von ihr zur Verfügung gestellten Privatfotos gebeten habe, habe sie mit keinem Wort erwähnt, dass sie sich durch die Nennung der Namen im Artikel in irgendeiner Weise benachteiligt fühle. Abschließend gesteht die Rechtsabteilung ein Missgeschick ein. Trotz der Einwilligung habe man das Kind dennoch anonymisieren wollen. Aus diesem Grund sei es auch auf dem Foto im Beitrag unkenntlich gemacht worden. Bei der Bearbeitung der letzten Absätze der Endfassung und einer Fußnote sei jedoch ein Fehler passiert, den man ausdrücklich bedauere. In einem Brief an Mutter und Kind habe sich die Redaktion in aller Form entschuldigt. (1998)