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Standesrecht

Anwalt wehrt sich gegen die Behauptung, Standesrecht verletzt zu haben

Unter der Überschrift „Standesrecht durch Untreue verletzt“ berichtet eine Lokalzeitung über das Berufungsverfahren des Landgerichts gegen einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen werde, in zwei Fällen treuhänderisch verwaltete Gelder von Mandanten nicht weitergeleitet und auch keine Abrechnung seiner Honorarforderungen ordnungsgemäß vorgelegt zu haben. Der betroffene Anwalt beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Überschrift. Standesrecht sei gar nicht verhandelt worden. Zudem sei die Behauptung falsch, es sei keine Abrechnung von Honorarforderungen vorgelegt worden. In einem Fall habe es eindeutig eine Abrechnung gegeben. Die Redaktionsleitung der Zeitung gesteht ein, dass in der Tat das Landgericht nicht zuständig sei, über standesrechtliche Fragen zu entscheiden. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung sei jedoch darauf hingewiesen worden, dass ein entsprechendes Disziplinarverfahren nicht auszuschließen sei. Wenngleich eine andere Instanz zuständig sei, ändere dies nichts an der Tatsache, dass ein wegen Untreue verurteilter Rechtsanwalt mit dem Standesrecht in Konflikt geraten sei, auch wenn in der Sache noch keine Entscheidung ergangen sei. Die Honorarabrechnung sei nach Feststellung des Gerichts nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die Vorsitzende Richterin habe klargestellt, dass Untreue der treuhänderisch verwalteten Gelder vorliege, solange keine Honorarabrechnung, wie in diesem Fall, ausgestellt worden sei. (2001)