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Bezeichnung „Fummler“

Mitarbeiter der Fluggastkontrolle sehen sich diskriminiert

Ein Boulevardblatt berichtet an zwei aufeinander folgenden Tagen über die Absicht der Bundesregierung, Arbeitsplätze in den Sicherheitskontrollen deutscher Flughäfen abzubauen und durch Billig-Arbeiter zu ersetzen. Flughafenbetreiber und Gewerkschaft böten dagegen interne Umstrukturierungen an, um die Kosten zu senken. Innerhalb beider Artikel wird für die Durchsuchung der Passagiere an den Sicherheitsschleusen mehrmals der Begriff „fummeln“ und „Fummler“ benutzt. Die Überschriften lauten „Airport lässt sich das ‚Fummeln‘ nicht verbieten !“ und „Flughafen-Fummler – Heute geht’s um 1200 Jobs“. Der Betriebsrat eines der genannten Flughäfen bittet den Deutschen Presserat um Überprüfung der Veröffentlichungen. Er ist der Meinung, dass der Begriff „Fummler“ eindeutig negativ besetzt ist. Im konkreten Zusammenhang sei diese Formulierung daher ehrverletzend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fluggastkontrolle. Die Redaktionsleitung ist der Ansicht, dass der Begriff „fummeln“ in keiner Weise herabsetzend und unter Verletzung der Menschenwürde der Fluggastkontrolleure gebraucht worden sei. Die Bezeichnung diene lediglich der Unterscheidung zwischen „manuellem Abtasten“ und elektronischer Kontrolle. Von einer Diskriminierung könne daher keine Rede sein. (2000)