Namensnennung bei Schulverweis
Bericht über Proteste gegen einen Schulverweis belastet Betroffene
Ein neunjähriges Mädchen erhält die Kündigung: Eine Privatschule will das Kind nicht mehr unterrichten, weil seine Mutter als Rechtsradikale gilt. Gegen den Schulverweis protestieren daraufhin 80 Rechtsradikale mit Fackeln und Transparenten. Die Demonstration verläuft ohne Zwischenfälle. Die Zeitungen am Ort berichten darüber. Eine Zeitung nennt den Vornamen des Mädchens und kürzt seinen Familiennamen ab. Eine andere nennt die Neunjährige mit vollem Namen. Mit Hilfe ihres Anwalts wendet sich die Mutter an den Deutschen Presserat. Sie beanstandet die Nennung des Namens, sieht darin einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ihrer Tochter. Die Chefredaktion des Blattes fühlt sich nicht verantwortlich, da sie ihre Landkreisseiten von einer anderen Zeitung bezieht. Deren Chefredakteur sieht sich gleichfalls nicht zuständig, weist aber darauf hin, dass die Mutter des Mädchens als Veranstalterin rechtsradikaler Treffen und Verfasserin entsprechender Flugblätter mehrfach öffentlich in Erscheinung getreten sei. (1998)