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Roma vor Gericht

Psychiatrisches Gutachten rechtfertigt Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

in 25-jähriger Mann steht vor Gericht, weil er seinen Vetter auf offener Straße mit sieben Schüssen tödlich verletzt haben soll. Die Lokalzeitung berichtet über den Stand des Verfahrens, in das die Verteidigung 17 neue Beweisanträge eingebracht hat. Dabei nennt sie sowohl in Überschrift als auch im Text den Angeklagten einen polnischen Roma. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht darin eine Diskriminierung und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Zeitung hält die Beschwerde für nicht begründet. Sie hat über alle Verhandlungstage ausführlich berichtet und dabei zum besseren Verständnis der Tathintergründe jeweils erwähnt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen polnischen Roma handelt. Der Sachbezug ergebe sich aus einem psychiatrischen Gutachten, wonach dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt worden sei. (1997)