Fotoverwechslung
Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Zu hässlich fürs Gericht - der Angeklagte mit der Maske« über den Fall eines Mannes, der versucht hatte, sich selbst zu verbrennen, und der nun vor Gericht steht. Grund für den Selbsttötungsversuch sei u. a. gewesen, dass ihn seine Verlobte mit dem gemeinsamen Sohn verlassen habe. Neben Fotos des Mannes wird auch das Bild einer Frau mit Kind veröffentlicht. Der Name des Mannes wird mehrfach genannt. Die im Artikel erwähnte Verlobte beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sei mit dem Mann nicht »verlobt« gewesen. Außerdem sei das Foto eine Fälschung. Es zeige tatsächlich nicht die Verlobte und deren Sohn. Die Redaktion räumt ein, das Foto verwechselt zu haben. Das Bild zeigt tatsächlich eine fremde Frau. Den Namen des Mannes habe sie nennen können, erklärt die Redaktion. ferner. Er sei eine relative Person der Zeitgeschichte. Außerdem habe er ein Interview gewährt. (1988)