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Todesursache: Mord

Reine Spekulation als Tatsache dargestellt

Eine hochschwangere Frau sei mit durchschnittener Kehle tot in ihrem Auto aufgefunden worden, berichtet ein Boulevardblatt. Der Ehemann der Toten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung stelle eine reine Spekulation über die Todesursache als Tatsache dar. Er beklagt zudem die reißerische Aufmachung des Beitrages und beanstandet, dass er und seine Tochter durch die detaillierte Schilderung des Vorganges identifizierbar werden. Eine andere Zeitung berichtet einen Tag später, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft sich erklären können, wie die Nachricht, die Frau sei mit durchschnittener Kehle aufgefunden worden, entstanden ist. Der zuständige Oberstaatsanwalt erklärt in diesem Beitrag: “Was wir ausschließen können, ist äußere Gewalt”. Die Redaktion behauptet, sie sei bei ihren Recherchen mehrfach auf die Erklärung gestoßen, dass die Frau offenbar mit durchschnittener Kehle aufgefunden worden sei. Gestützt werde diese Annahme durch den Text der Todesanzeige, in der es heißt, dass die Getötete “... gewaltsam aus unserer Mitte gerissen wurde”. Auch der Beschwerdeführer sei damals offenbar davon ausgegangen, dass seine Ehefrau keines natürlichen Todes gestorben sei. In einer weiteren Veröffentlichung zwei Tage später habe man den leitenden Oberstaatsanwalt zitiert, dass keine äußere Gewalteinwirkung vorliege, die Todesursache aber noch nicht eindeutig festgestellt worden sei. Der Presserat recherchiert, um den Sachverhalt zu klären. Der Ehemann erklärt, bei der Formulierung der Todesanzeige sei – bei aller Skepsis gegenüber der Boulevardpresse – deren Bild von dem Vorfall prägend gewesen. Hinzu sei das Gefühl gekommen, dass der unfassbare Verlust nur auf einem gewaltsamen Ereignis beruhen könne. Man habe den Begriff “gewaltsam” gewählt, um die angenommene oder zumindest nicht auszuschließende Todesursache anzudeuten. Dass ein Gewaltverbrechen ausgeschlossen werden könne, habe man von der Polizei erst später erfahren. Die Staatsanwaltschaft teilt dem Presserat auf Anfrage mit, dass die rechtsmedizinischen Untersuchungen keine sichere Todesursache erbracht hätten. Unter Einbeziehung aller bekannten Umstände sei jedoch von einem natürlichen Tod in Folge einer schwangerschaftsspezifischen Erkrankung, verbunden mit einem hierdurch bedingten Krampfanfall, auszugehen. Die Kehle der Verstorbenen sei nicht durchschnitten worden. Festgestellt wurde lediglich eine oberflächliche Verletzung der Halshaut, vermutlich entstanden durch den scharfrandigen Anhänger einer Halskette, in welche die sterbende Frau hineingegriffen haben muss. Auch die zuständige Polizeidirektion bekundet, der Hinweis auf eine durchschnittene Kehle sei nicht Inhalt von polizeilichen Mitteilungen an die Medien gewesen. Ein Polizeibeamter stellt fest, Medienvertreter hätten die Informationen über die angebliche Todesursache von einem Bekannten bekommen, der den Polizeifunk abgehört habe. Eine Überprüfung des Funkverkehrs in der Einsatzleitstelle der Polizeidirektion ergibt, dass über den Polizeifunk folgende Meldung ging: “Verletzungen äußere....” und “Kehle geschnitten ...”. (1997)