Begriff “Frechheit”
“Frechheit! Taxifahrer schreiben jetzt Strafzettel” verkündet eine Boulevardzeitung. Sie berichtet, dass die Taxifahrer der Stadt seit einiger Zeit Falschparkern “Strafzettel” ausstellen. Dieses Verhalten nennt sie eine “neue Taxi-Frechheit”. In dem Beitrag wird mehrfach eine Frau zitiert, die falsch geparkt hat. Ein Leser des Blattes, offensichtlich selbst Taxifahrer, schickt eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Der Begriff “neue Taxi-Frechheit” sei polemisch, da es keine “alten Frechheiten” gebe. Auch sei die Behauptung, dass 3.000 Taxifahrer Autofahrer jagen, falsch. Es handele sich nur um zehn Kollegen, die für diese Aufgabe eingesetzt werden. Die Redaktionsleitung hält den Begriff “neue Taxi-Frechheit” für eine Meinungsäußerung. Sie basiere im übrigen darauf, dass in ihrer Zeitung schon mehrfach verschmutzte Taxis, Fahrer ohne ausreichende Ortskenntnisse sowie die Verweigerung von nicht lukrativen Kurzfahrten kritisiert worden seien. Derartige Vorkommnisse seien als “Frechheit” zu werten. Als “unsinnig” bezeichnet die Redaktionsleitung die Behauptung, in dem Artikel sei ganz bewusst die Unwahrheit geschrieben worden, um einen gesamten Berufsstand zu diskriminieren. Eine solche Behauptung könne nur ein besonders empfindlicher Mensch aufstellen. (1997)