Anschrift eines Attentatsopfers
Redaktion hätte die Wohnung der Abgeordneten nicht outen dürfen
Eine Bundestagsabgeordnete wird im Hof des Hauses, in dem sie wohnt, hinterrücks von einem Unbekannten angesprungen und mit zwei Messerstichen in den linken Oberarm verletzt. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber. Die engagierte Grüne werde von Ultralinken – aber auch von Rechtsextremen – angefeindet, seit sie sich für den Einsatz der NATO im Kosovo ausgesprochen habe. Die Zeitung nennt den Namen der Straße und beschreibt das Haus. Der Pressesprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Bekanntgabe der Straße sei grob fahrlässig. Dadurch entstehe eine zusätzliche Gefährdung, da das Attentat Nachahmer finden könnte. Die Rechtsabteilung des Verlages bedauert die Nennung der Privatadresse. Redaktion und Verlag entschuldigen sich bei der Abgeordneten und weisen darauf hin, dass derartige Informationen üblicherweise aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden. Im vorliegenden Fall sei nicht berücksichtigt worden, dass der Tatort mit dem Wohnort der Betroffenen übereinstimmt. (2000)