Vergangenheit eines Ministers
Vorwurf der Identifizierung mit dem „Mescalero“-Nachruf
Unter der Überschrift „Falsche Fotozeile in ‚Bild‘: Trittin ruft Presserat an“ berichtet eine Tageszeitung über eine Veröffentlichung in dem Boulevardblatt, die den Bundesumweltminister zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst hat. Eine Passage dieses Beitrages hat den folgenden Wortlaut: „Trittin, der als ehemaliges Mitglied des kommunistischen Bundes (KB) der linksradikalen Szene angehörte und seit Wochen wegen seiner einstigen Identifizierung mit dem hämischen ‚Mescalero‘-Nachruf auf den von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalt Buback unter Kritik steht, warf gestern der BILD-Zeitung ‚bewusste Manipulation‘ vor.“ Der Bundesumweltminister sieht in der Passage einen klaren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er ist der Ansicht, mit dieser Formulierung suggeriere die Zeitung entgegen der zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestrittenen Faktenlage, dass er sich Wortlaut oder Inhalt des „Mescalero“-Textes zu eigen gemacht habe. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Der Beschwerdeführer unterlasse es geflissentlich einzuräumen, dass die Zeitung auf die einstige Einstellung Trittins zu dem durch nichts zu verteidigenden „Mescalero“-Nachruf eingegangen sei. Es sei nicht um die vom Minister heute nicht mehr bestrittene Faktenlage gegangen, sondern um die Zeit, als dieses Papier veröffentlicht worden sei. Es sei belegt, dass Trittin sich seinerzeit nicht gegen diese schmähliche Schrift ausgesprochen habe, sondern dafür gewesen sei, dass diese verbreitet werden müsse. In diesem Zusammenhang verweist der Beschwerdegegner auf diverse Veröffentlichungen in anderen Presseorganen. Der Minister räume erst jetzt eine „trotzköpfige“ Verteidigung des Nachrufes ein, und dass es ein „schwerer Fehler“ gewesen sei, für die Verbreitung einzutreten. (2001)