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Arbeitsverhältnis falsch dargestellt

Änderungskündigung war beabsichtigt, wurde aber nicht modifiziert

Eine Behindertenhilfe hat außerordentliche Mitgliederversammlung. Diskutiert werden Vorwürfe gegen den Geschäftsführer, der sein Amt missbraucht und Gelder unterschlagen haben soll. Die Lokalzeitung berichtet über den Verlauf der Veranstaltung. Sie erwähnt, dass eine SPD-Abgeordnete im Magistrat in einem Brief an die Tageszeitungen gewissermaßen Stimmung gegen den Geschäftsführer zu machen versuche, was gerade vor dem Hintergrund auffällig sei, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch laufen und das Arbeitsverhältnis ihres Ehemannes, der als Werkstättenleiter in der Behindertenhilfe arbeite, mit einer Änderungskündigung modifiziert worden sei. In einem Kommentar, der die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe in Zweifel zieht, wird die Kommunalpolitikerin als eine „Genossin mit Pitbull-Gemüt“ bezeichnet. Die Betroffene legt die Veröffentlichungen dem Deutschen Presserat vor. Der Arbeitsvertrag ihres Ehemannes sei nicht per Änderung modifiziert worden. Dies sei bislang nur geplant. Schließlich kritisiert sie die Bezeichnung „Genossin mit Pitbull-Gemüt“ als ehrverletzend. Die Redaktionsleitung bestätigt, dass der Autor des Beitrages der Fehlinformation aufgesessen sei, der Ehemann der Beschwerdeführerin sei von einer Änderungskündigung betroffen. Richtig sei vielmehr, dass die Geschäftsführung der Behindertenhilfe diese beabsichtigt, aber noch nicht vollzogen habe. Der Redaktionsleiter habe angeboten, die Fehlinformation in Form eines Leserbriefes bzw. einer Gegendarstellung zu korrigieren. Dies habe das Ehepaar aber abgelehnt. Darauf hin habe die Zeitung von sich aus eine Korrektur veröffentlicht. Die Bezeichnung „Genossin mit dem Pitbull-Gemüt“ sei eine Metapher und keineswegs ehrverletzend. Sie beziehe sich auf die generelle Verhaltensweise der SPD-Stadträtin. (2000)