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Immunität

Unter der Überschrift „Keine Immunität für ehemalige Diplomaten“ berichtet eine Lokalzeitung über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass in der ehemaligen DDR akkreditierte Diplomaten in der Bundesrepublik keine Immunität genießen. Eine Rechtsanwältin legt die Meldung dem Deutschen Presserat vor. Sie ist der Meinung, dass der Text, der auf einer Agenturmeldung beruht, sinnentstellend gekürzt wurde. Durch die Überschrift werde der Eindruck erzeugt, dass generell alle Diplomaten nach Ablauf ihrer Dienstzeit ihre Immunität verlieren. Dies sei jedoch falsch, da Diplomaten auch nach Ende ihrer beruflichen Tätigkeit insoweit von der Gerichtsbarkeit des Landes, in dem sie akkreditiert waren, befreit bleiben, als es um dienstliche Tätigkeiten geht, die sie in ihrer diplomatischen Funktion ausgeübt haben. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf zurück, sie habe die Agenturmeldung sinnentstellend gekürzt. (1997)