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Name einer Hundehalterin genannt

Das Tier hatte Treppenhaus und leere Wohnungen verunreinigt

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Skandal: Leere Wohnungen als Hundeklo missbraucht“ über eine allein stehende Frau, die als einzige Mieterin mit ihrem Hund in einem Haus lebt, das eigentlich schon lange aus städtebaulichen Erwägungen abgerissen sein sollte. Aus Angst, weil immer wieder eingebrochen werde, habe sie sich den Hund ins Haus geholt, habe sie der Zeitung erklärt. Das Tier werde auch regelmäßig ausgeführt. Es könne sich jedoch nicht an die neue Umgebung gewöhnen. Daher mache es überall hin. Der Dobermann erledige offenbar schon seit Wochen seine großen und kleinen Geschäfte in den offenstehenden Nachbarwohnungen oder auch mal im Treppenhaus, stellt die Autorin des Beitrages fest. Diesen Rückschluss ließen zumindest der penetrante Gestank und die Zahl der Häufchen zu, welche die Frau nicht zu stören schienen. Die Hundehalterin sei inzwischen angewiesen worden, den Hund aus der Wohnung zu bringen. In jedem Fall habe sie mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht artgerechter Haltung ihres Hundes zu rechnen. Fotos zeigen den Hund und seine Hinterlassenschaften. Die Betroffene lässt durch ihre Anwälte Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen. Durch die Nennung ihres Namens und die Identifizierbarkeit ihrer Wohnadresse werde ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Zudem bestehe die Gefahr der Belästigung durch Kriminelle. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, die Autorin des Beitrages habe mit der Frau gesprochen und bereitwillig Auskunft erhalten. Ein Fotograf habe zudem Aufnahmen des Hausinnern gemacht. Die Beschwerdeführerin habe also gewusst, dass es um eine Veröffentlichung gehe, aber nicht darum gebeten, ihren Namen nicht zu nennen. Auch in einer schriftlichen Stellungnahme ihres Anwalts sei kein Ersuchen um Anonymisierung enthalten gewesen. Insofern sei die Namensnennung in Ordnung gewesen. (2001)