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Strafvollzug

„Fabel-haft! Alle Knackis wollen in den Super-Knast“ betitelt eine Boulevardzeitung einen Beitrag über eine neue Haftanstalt. Darin wird berichtet, dass viele Häftlinge in dieses Gefängnis wollen, weil es so gut ausgestattet sei. In fünf Gefängnissen des Landes würden sich die Anträge von Häftlingen auf Verlegung in das neue Haus stapeln. Die Pressesprecherin des Landesjustizministeriums wird wie folgt zitiert: „Die 221 Plätze sind restlos belegt. Wer rein will, muss warten.“ Der Justizminister des Landes kritisiert, dass die Haftanstalt in dem Beitrag auf unangemessene Art und Weise als Luxushotel dargestellt werde. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat führt er aus, seine Pressesprecherin habe dem recherchierenden Redakteur mitgeteilt, dass keine Warteliste und keine Anträge auf Verlegung existieren. Demzufolge sei auch das Zitat der Pressesprecherin, wonach es eine lange Warteliste gebe, falsch wiedergegeben. Die Redaktion des Blattes erklärt, jedem Durchschnittsleser sei klar, dass hier nicht ein Hotel, sondern eine Strafanstalt beschrieben werde. Die Sprecherin des Justizministeriums habe sich so geäußert wie berichtet worden sei. (1997)