Foto eines jugendlichen Straftäters
Seine Eltern suchten den Weg in die Öffentlichkeit
Unter der Überschrift „Ein Krimineller als Politikum“ berichtet ein Boulevardblatt über einen jugendlichen Straftäter, der mit seinen Eltern in die Türkei abgeschoben werden soll. Der Beitrag enthält ein Foto des Jugendlichen, sein Name wird durch die Abbildung von Plakaten erkennbar. Eine Leserin des Blattes beklagt sich beim Deutschen Presserat. Foto und Namensnennung verletzen ihrer Ansicht nach das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Jugendlichen. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass der „Fall Mehmet“ die Medien seit vielen Monaten beschäftige. Zwischen den Behörden und den Medien sei eine Anonymisierung vereinbart gewesen, an die sich auch ihre Zeitung gehalten habe. Ein Privatsender und eine Tageszeitung hätten als erste den vollständigen Namen des Jugendlichen veröffentlicht. Zudem sei auf den Plakaten einer Gewerkschaftsdemonstration der volle Name genannt worden. Als dann auch noch die Polizei den Jugendlichen wegen einer neuerlichen schweren Straftat unter seinem richtigen Namen suchte, sei auch ihr Boulevardblatt von der Anonymisierung abgewichen. Eine türkische Zeitung, mit der man kooperiere, habe eine Home-Story mit Fotos des Jungen und seiner Eltern veröffentlicht, die mit ausdrücklicher Billigung der Eltern auch der Boulevardzeitung zur Veröffentlichung angeboten wurden. Die Chefredaktion fügt zudem eine Erklärung des Innenministeriums bei, in dem der Vorname des Jugendlichen genannt wird. (1998)