Fiktion
Unter der Überschrift »Rainer ist böse« veröffentlicht das Jugendmagazin einer Tageszeitung eine Reportage über gewaltbereite und -tätige Jugendliche. Der Autor des Berichts beschreibt, wie er das Vertrauen von vier Jugendlichen gewinnt und mit ihnen durch die Straßen streift. Dabei werden im Beisein des Journalisten zahlreiche, immer stärker eskalierende Straftaten verübt: von vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs bis hin zu mehreren Sachbeschädigungen. Schließlich überfallen die vier einen ängstlichen, älteren Passanten und treten mit Stahlkappenstiefeln ihrem Opfer wiederholt in Magen und Unterleib. Sie drücken das blutende Gesicht des Wehrlosen in eine Pfütze und verhöhnen ihn: »Hör auf zu flennen!«. Seine eigene Rolle bei die sei Überfall beschreibt der Journalist selbst so: »Ich habe nur zugesehen. Nur zugesehen. Beobachtungen.« Ein Leser der Zeitschrift beklagt sich beim Deutschen Presserat. Diese Art von Journalismus sei skandalös und gesellschaftsverändernd. Durch ein solches Verhalten würden Täter zu weiteren Straftaten ermutigt und Opfer zusätzlich eingeschüchtert. Die Chefredaktion teilt mit, dass gegen den Autor des Artikels ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und er Beihilfe zu Straftaten anhängig sei. Dabei handele es sich nicht um die Schilderung realer Begebenheiten. Der Verfasser habe vielmehr Erlebnisse von Jugendlichen, die er während seiner Zivildienstzeit in einem Jugendzentrum gehört habe, in seinem Beitrag verarbeitet. Der Überfall auf den Passanten sei dagegen frei erfunden. Auch die Person des Rainer, dessen familiäres und soziales Umfeld der Text beschreibt, ist eine Fiktion. Absicht des Autors sei gewesen, seine Erfahrungen und Informationen zum Thema personalisiert darzustellen, den Leser auch in bezug auf die Situation sozial nicht integrierter Jugendlicher zum Nachdenken anzuregen. Die Redaktion räumt ein, dass der Bericht »ungewöhnlich sein mag«. (1995)