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Personalpolitik

Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Kreisbehörde 1,7 Mio. DM an Personalkosten sparen müsse. Um das zu erreichen, scheine den Dezernenten jedes Mittel recht zu sein. In einem internen Papier aus dem Landratsamt stehe sogar das Horrorwort „Mobbing“. Vier ältere Mitarbeiter sollten demnach so lange unter Druck gesetzt werden, bis sie „freiwillig“ ihren Hut nehmen. Der Landrat bestreitet den Wahrheitsgehalt der mitgeteilten Tatsachen und beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat auch weitere Veröffentlichungen über die Personalpolitik seiner Behörde als Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Der Redaktionsleiter verweist auf interne Querelen im Landratsamt und legt die Kopie eines Positionspapiers des Beigeordneten vor. Darin heißt es: „Gleichwohl erwarten die Dezernenten von dem Beigeordneten, dass er ggf. auch mit rechtlich zweifelhaften Mitteln (Mobbing, Mitarbeiter sonst wie unter Druck setzen, einfach kündigen usw.) vorgeht. Der Beigeordnete hat auf die Risiken eines solchen Vorgehens bereits eingehend hingewiesen und lehnt rechtswidrige Maßnahmen ab“. Eine weitere Kopie enthält einen Auszug aus der Niederschrift einer Beratung des Personalrats der Kreisverwaltung. Darin wird festgestellt: „Zum Teil wurden den Beschäftigten vorgedruckte Bereitschaftserklärungen zum Verzicht auf einen Teil des Weihnachtsgeldes übergeben, die innerhalb kürzester Zeit persönlich zu unterschreiben und in einem verschlossenen Briefumschlag abzugeben waren. Teilweise sind Beschäftigte von Dezernenten bzw. Amtsleitern massiv unter Druck gesetzt worden“. Wie der Redaktionsleiter berichtet, sind ihm diese Materialien von einem Mitglied des Kreistages, dem man Informantenschutz zugesichert habe, zur Verfügung gestellt worden. (1997)