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Fotos

Zwei junge Männer ertrinken in einem See. Auf Bitten der Polizei, die keinen Hinweis auf die Identität der Toten hat, veröffentlicht eine Boulevardzeitung Porträtfotos der unbekannten Unglücksopfer. Die Aktion hat Erfolg. Am nächsten Tag erfährt die Polizei, um wen es sich handelt. Die Zeitung greift den Vorgang erneut auf und schildert die Hintergründe des Unglücks: Die beiden Männer hatten den See durchschwimmen wollen, um das Eintrittsgeld für ein Reggae-Fest in der Nähe zu sparen, dazu infolge Kälte und Alkoholkonsums aber nicht die nötige Kraft. Auch diesem Beitrag sind die Fotos mit den Gesichtern der beiden Leichen beigestellt. Eine Leserin der Zeitung wendet sich an den Deutschen Presserat. Ein erneuter Abdruck der Fotos sei nicht notwendig gewesen. Die Rechtsabteilung des Verlages weist den Vorwurf der Sensationsberichterstattung zurück. Man habe die beanstandeten Fotos veröffentlicht, um die Leser darüber zu informieren, dass die abgebildeten Männer nunmehr identifiziert und weitere Hinweise zur Aufklärung des Unglücksfalles nicht mehr erforderlich seien. Die Fotos wirkten in keiner Weise entstellend. (1997)