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Berufsbild „Heilpraktiker“

Unter der Überschrift „Der Kranke ist Nebensache“ veröffentlicht eine Zeitschrift das Tagebuch eines Kassenarztes. Darin heißt es u.a.: „Jeder Depp mit weißem polizeilichem Führungszeugnis darf die Zulassung als Heilpraktiker beantragen und bekommt sie, wenn er ein paar Seiten auswendig lernt...“. Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker ruft den Deutschen Presserat an. Nach seiner Ansicht könnte man dem ersten Halbsatz noch zustimmen, der weitere Satz sei jedoch belegbar falsch und zudem diskriminierend. Die Chefredaktion der Zeitschrift bleibt dabei, dass die Aufzeichnungen des Kassenarztes über die Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Heilpraktikers zutreffen. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Voraussetzungen zur Erlangung einer Berufserlaubnis als Heilpraktiker im Heilpraktikergesetz geregelt seien. Danach habe der Interessent kein besonderes Fachwissen nachzuweisen. Ein Berufsanwärter müsse lediglich Kenntnisse darüber nachweisen, was er als Heilpraktiker behandeln dürfe und was nicht. Einheitliche Regelungen über Prüfungsmaßstäbe und Prüfungsverfahren gebe es nicht. Diese Situation stelle einen erheblichen Missstand im Gesundheitswesen dar, da die Anforderungen für die Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker im Verhältnis zu dem ihm anvertrauten Gut – der körperlichen Unversehrtheit – zu gering seien. In Erfüllung ihres öffentlichen Informationsauftrages sei die Zeitschrift verpflichtet, darauf hinzuweisen. (1997)