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Persönlichkeitsrechte

Eine Tageszeitung berichtet über die Festnahme eines mutmaßlichen Polizistenmörders. Dabei wird die Wohnanschrift der Eltern des Festgenommenen genannt, Ein Leser des Blattes ruft den Deutschen Presserat an. Mit der Veröffentlichung der Anschrift seien Repressalien bis hin zur Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet. Die Fahndungsaktion vor und indem Haus der Eltern des Gesuchten sei mit einem solch hohen Aufwand betrieben worden, erklärt die Zeitung, dass die Adresse nicht zu verheimlichen gewesen sei. Fernsehsender hätten aktuelle Aufnahmen von der Erstürmung gebracht: Während einer Pressekonferenz habe die Polizei zudem die Adresse bekannt gegeben. Der Vater des Festgenommenen habe sich in einer Boulevardzeitung abbilden lassen. Auch die Wohnung sei fotografiert und die Adresse im Bildtext aufgeführt worden. Die Familie des mutmaßlichen Täters habe sich über die Veröffentlichung nicht beschwert. (1995)