Exklusiv-Interview
Pressesprecher des jordanischen Königs lädt freien Journalisten aus
Ein freier Journalist, der mit dem Schwerpunkt „Internationale Politik“ für zwölf verschiedene deutsche Regionalzeitungen arbeitet, hat die Zusage für ein 10-Minuten-Interview mit dem jordanischen König Abdullah während dessen Aufenthalts in Berlin. Als er den Lift des Hotels betritt, in dem der König wohnt, trifft er einen Redakteur eines Nachrichtenmagazins, der gleichfalls einen Interviewtermin mit dem König hat. Als dieser erfährt, für wen der Kollege schreibt, fordert er beim Pressesprecher des Königs ein Exklusivinterview, das ihm dann auch gewährt wird. Dem freien Journalisten teilt der Pressesprecher dagegen mit, dass er seine Interviewzusage zurückziehen müsse. Der Betroffene sieht in dem Vorgang ein von dem Nachrichtenmagazin angestrebtes Informationsmonopol und schildert seine Bedenken dem Deutschen Presserat. Auch regionale Presseorgane hätten das Recht, aus erster Hand über die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten informiert zu werden und die Haltung des jordanischen Königs zu erfahren. Mit dem Verlangen nach seinem Ausschluss habe der Kollege die Informationsfreiheit behindert. Das Justitiariat des Magazins teilt dem Presserat mit, der Pressesprecher des Königshauses habe den Redakteur angerufen und ihm ein Interview angeboten. Der Mitarbeiter habe zugesagt und dabei gefragt, ob er das Gespräch exklusiv habe. Dies sei bejaht worden. Insofern sei die Redaktion natürlich von einem Exklusiv-Interview ausgegangen. Als der Redakteur dann festgestellt habe, dass seinem Termin noch ein anderer Journalist beiwohnen sollte, ohne dass dies verabredet worden sei, habe er den Pressesprecher auf dessen Zusage einer Exklusivität hingewiesen. Alles weitere habe dieser dann mit dem Beschwerdeführer geklärt. Insgesamt lege dieser nicht dar, warum der Vorgang für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sei. Letztendlich habe sich das Interview um Fragen der Nahost- und Wirtschaftspolitik gedreht, zu denen der König nichts Überraschendes oder gar Sensationelles gesagt habe. (2001)