Versicherungsgewerbe
„Darf’s ein bisschen mehr sein? Vom Metzger ist man die direkte Frage gewohnt. Versicherungsvertreter haben subtilere Methoden, um Knete zu machen und uns Unterschriften für Policen aus dem Kreuz zu leihern, die wir gar nicht brauchen.“ So lautet der Einstieg in den Beitrag einer Boulevardzeitung über „Die fiesen Tricks der Versicherungs-Heinis“. Die Zeitung listet neun „Maschen“ auf, die es im Umgang mit den „Versicherungs-Heinis“ zu beachten gelte. Masche 4 z.B. behandelt das „Schleimen“. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht den gesamten Berufsstand diffamiert und beschwert sich darüber beim Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Verlags ist der Ansicht, es müsse der Presse möglich sein, die Verbraucher auf verkaufspsychologische Strategien von Versicherungsvertretern hinzuweisen. Es stehe ihr frei, die Vorgehensweisen von Vertretern auch kritisch zu bewerten. Der Begriff „Versicherungs-Heini“ habe zweifellos leicht abwertenden Charakter, der aber die Grenze der zulässigen Kritik bzw. der Beleidigung bei weitem nicht überschreite. Schließlich erklärt der Verlag, dass die Berichterstattung keinesfalls suggeriere, dass schlechterdings jeder Versicherungsvermittler sich psychologischer Tricks bediene. Dementsprechend schreibe die Zeitung auch: „Drückerkolonnen m a n c h e r Konzerne werben Personen an ....“. (1997)