Grundstücksgeschäfte
Eine Lokalzeitung kommentiert das Bauprojekt eines Unternehmers, rückt ihn in die Nähe eines bundesweit bekannten Bankrotteurs, nennt sein Vorhaben eine „Luftnummer“. Eine Woche später berichtet sie über den Selbstmord eines Lokalpolitikers, der beim selben Unternehmen Büroflächen angemietet hat. Die Zeitung zitiert die Polizei, die das Motiv der Tat in verschiedenen privaten Geldgeschäften und deren Ergebnissen sieht. Der Mann habe sich wahrscheinlich bei Immobiliengeschäften übernommen. Der Unternehmer sieht in der Berichterstattung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Selbstmord des Lokalpolitikers und seinem Unternehmen hergestellt. Er selbst werde mit einem bekannten Bankrotteur verglichen, seine Firma negativ dargestellt. Der Betroffene legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, die kritische Begleitung des genannten Bauprojekts habe sich in den vergangenen drei Jahren aus unzähligen Versprechungen, Vertröstungen, Verwirrungen und Ungereimtheiten ergeben. Die Angelegenheit habe sich inzwischen zu einem handfesten öffentlichen Skandal entwickelt. Dieser führe im politischen wie im gesellschaftlichen Leben der Region zu weiteren Spekulationen. Der Kommentar stelle eine Meinungsäußerung dar, die in ihrer überzogenen Verallgemeinerung zwar streitbar sei, aber keinesfalls überraschend die Firma in den vom Beschwerdeführer formulierten Misskredit bringe. (1997)