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Wahlanzeigen

Eine Tageszeitung veröffentlicht an zwei Tagen Wahlanzeigen zweier Parteien, die unter Hinweis auf die Krise am Golf mit dem Aufruf »Sagt nein« Soldaten der Bundeswehr auffordern, jede Vorbereitung und Mithilfe am Krieg zu verweigern. In der Anzeige der einen Partei heißt es wörtlich: »Wenn ihr den Befehl bekommt, in einen Krieg irgendwo auf der Welt zu gehen, dann sagt nein und begeht Fahnenflucht«. Ein Flugblatt dieser Partei, das diesen Satz ebenfalls enthält, führt zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen öffentlicher Aufforderung zur Fahnenflucht. Der Verein Bürger Fragen Journalisten legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anzeigen, denn sie rufen inhaltlich zur Begehung einer Straftat auf. Die Zeitung hält entgegen, sie sei zur Zensierung der Wahlanzeigen, die als solche gekennzeichnet seien, nicht berechtigt.