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Eine Lokalzeitung arbeitet »seit Jahren« mit einer örtlichen Bierbrauerei zusammen: Die Fußballmannschaft, die in einer Saison am längsten ungeschlagen bleibt, erhält zum Lohn ein 100-Liter-Faß. Darüber wird auch berichtet. In Wort und Bild. Und der Name der Brauerei wird genannt. Die Chefredaktion eines Konkurrenzblattes ärgert sich darüber und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Beitrag enthalte Produktwerbung. Die Betroffenen sehen das ein. Die Redaktion wird angewiesen, den Namen der Brauerei nicht mehr zu nennen.