Entscheidungen finden

Umgang mit Stasi-Akten

Unter der Überschrift »Einer im Niemandsland« berichtet ein Nachrichtenmagazin über den »Fall Stolpe«: »Wie IM »Sekretär« zwischen Kirche und Staatssicherheit lavierte«. Der Bericht stützt sich auf Stasi Akten. Nach Aktenlage, so das Magazin, könne der hochrangige Inoffizielle Mitarbeiter »Sekretär« nur Manfred Stolpe gewesen sein. Weiter wird ausgeführt, die Stasi-Akten legten nahe, dass Stolpe das DDR-Ministerium für Staatssicherheit viele Jahre ausführlich über kirchliche Interna informiert habe. Das Magazin wählt in seinem Bericht u. a. folgende Formulierungen: »So trug IM »Sekretär« 1976 der Stasi zu, dass ...« - »Haarklein und »streng geheim« berichtete IM »Sekretär« der Stasi über ... «. Manfred Stolpe, jetzt Ministerpräsident von Brandenburg, kommt in dem Bericht mehrmals zu Wort. Er beteuert, in den Stasi Akten als IM geführt worden zu sein, ohne davon gewusst zu haben. Ein ehemaliger Landtagsabgeordneter aus Brandenburg führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Entgegen Ziffer 2 des Pressekodex seien unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen nicht als solche erkennbar gemacht worden. Entgegen Ziffer 4 des Pressekodex könnten bei der Beschaffung des Informationsmaterials nur unlautere Methoden angewandt worden sein. Es werde nicht erkennbar, woher die verwendeten Unterlagen kommen. Entgegen Ziffer 9 des Pressekodex würden unbegründete Beschuldigungen ehrverletzender Natur veröffentlicht. So werde der Eindruck erweckt, als habe Stolpe selbst berichtet, wohingegen die Fakten bewiesen, dass es sich um die Wiedergabe von Gesprächen handele, die Stolpe im Auftrag und Interesse der Kirche mit den genannten Stellen geführt hat. Stasi- Protokolle wurden veröffentlicht, ohne sich davon zu distanzieren oder die darin behaupteten Tatsachen zu relativieren, was den Anschein erwecke, sie hätten den Charakter von Beweismitteln. Das Nachrichtenmagazin stellt zu diesen Vorwürfen fest, es habe nicht über unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen berichtet, sondern über MfS-Akten, die als Quelle bzw. handelnde Personen den IM »Sekretär« benennen. Dessen Identität stehe Inzwischen zweifelsfrei fest und werde auch von Manfred Stolpe nicht bestritten. Aus Gründen des Quellenschutzes könnten keine Angaben über die Herkunft der Dokumente gemacht werden. Den Vorwurf der unlauteren Informationsbeschaffung weise man aber als unbegründet zurück. Das Magazin mache immer deutlich, wenn angebliche Stolpe Äußerungen durch Dritte wiedergegeben werden. Nirgendwo werde behauptet, dass Stolpe selbst berichtet habe. Stattdessen mache der Text an mehreren Stellen immer wieder darauf aufmerksam, dass die Berichte nicht von Stolpe selbst, sondern von Dritten verfasst wurden. Dem Vorwurf der mangelnden Distanzierung hält das Magazin zwei Textpassagen aus dem eigenen Blatt entgegen, aus denen hervorgeht, dass die Stasi-Akten geschönt wurden. Stolpe habe das Angebot abgelehnt, die der Redaktion vorliegenden Unterlagen einzusehen und zu kommentieren. In der Berichterstattung sei er mit seiner Position zu Wort gekommen.