Vorverurteilung einer Verwaltungsangestellten
Subventionsbetrug in der VHS zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bewiesen
„Betrug bei der VHS“ verkündet ein Lokalblatt. Eine Verwaltungsangestellte soll in Teilnehmerlisten von Deutschkursen die Nationalität von Ausländern geändert haben, um zu verhindern, dass die Volkshochschule Zuschüsse von 20.000 Mark zurückzahlen muss. Wie die Zeitung berichtet, muss sich die Angestellte jetzt wegen des „festgestellten Subventionsbetrugs“ verantworten. In diesem Zusammenhang werden Formulierungen wie „Täterin ist...“ und „Sie änderte...“ gebraucht. Die Betroffene sieht sich vorverurteilt und protestiert beim Deutschen Presserat. Sie habe keine Listen geändert und bisher sei auch kein Subventionsbetrug festgestellt worden. Es laufe zur Zeit lediglich ein Ermittlungsverfahren, das die Stadtverwaltung aufgrund eines Verdachts veranlasst habe. Die Redaktionsleitung der Zeitung verweist auf entsprechende Recherchen in kompetenten Kreisen und bedauert, dass man die Tat als einen bereits bewiesenen Vorgang dargestellt habe. (1998)