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Agenturfotos

Unter der Überschrift „Der schreckliche Krebs-Arzt – Selbstmord im Feuer“ berichtet eine Boulevardzeitung über einen Arzt, der Selbstmord verübt hat. Dem Artikel beigestellt sind ein Porträt des Mannes sowie ein Foto der verbrannten Leiche. Ein Leser des Blattes sieht die Menschenwürde des Betroffenen durch die Veröffentlichung des Leichenfotos verletzt und wertet die Überschrift als eine Vorverurteilung. Im Text selbst sei nur von einem Verdacht die Rede, dass der Arzt Diagnosen verfälscht habe. Das Foto sei von einer Nachrichtenagentur verbreitet worden, entschuldigt sich die Chefredaktion der Zeitung. Es sei ein bislang anerkannter Grundsatz, dass Redaktionen das von Nachrichtenagenturen verbreitete Material nicht mehr prüfen müssten. Dennoch habe man das Foto „entschärft“. (1997)